HABIB ASAL
Das AufenthaltsABC
Habib Asal, Zürich ZH (www.habibasal.allyou.net)
Acryl auf Leinwand
2015
Der zeitlich befristete oder dauerhafte Status des Aufenthalts in der Schweiz hängt von der Regelung der Niederlassung ab. Der Aufenthalt wird in verschiedene Kategorien eingeteilt und – damit verbunden – auch der zur Kategorie gehörende Ausweis. Dieser berechtigt zum Aufenthalt in der Schweiz und bestimmt, was dessen Inhaberin resp. Inhaber für Rechte hat. Die kantonalen Migrationsämter erteilen, je nachdem, ob jemand in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate aufhalten möchte, die nötigen Bewilligungen. Dabei wird unterschieden zwischen Kurzaufenthaltsbewilligung (weniger als 1 Jahr), befristeter Aufenthaltsbewilligung und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Die verschiedenen Ausweise haben verschiedene Farben und werden mit Buchstaben bezeichnet. Bei den Buchstaben bzw. Aufenthaltsausweisen handelt es sich um folgende:
N: Im Asylverfahren
F: Vorläufige Aufnahme
B: Aufenthaltsbewilligung
C: Niederlassungsbewilligung
Ci: Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit
G: Grenzgänger
L: Kurzaufenthaltsbewilligung
S: Schutzbedürftige
+: Schweizerpass
Im Blick auf Schweizer Identitäten stellen sich viele Fragen:
- Ab wann gehört jemand hierher?
- Ab wann prägt er oder sie die Schweiz mit?
- Mit welchem Ausweis darf man sich zur Schweiz zugehörig fühlen?
- Wie viele Menschen kennen Sie, die einen anderen Aufenthaltsstatus haben?
- Was wissen wir über einander und unsere Geschichten?